Grunderwerbsteuer
Die Steuer beim Kauf richtig einplanen.
Beim steuerpflichtigen Immobilienerwerb in Baden-Württemberg beträgt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 5 Prozent. Ob Ausnahmen greifen, hängt vom konkreten Erwerb ab.
Ein einfaches Beispiel
Bei einer steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage von 400.000 Euro ergeben 5 Prozent eine Grunderwerbsteuer von 20.000 Euro. Notar, Grundbuch und eine etwaige Maklerprovision kommen gesondert hinzu.
Den Bescheid beachten
Die Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt. Halten Sie das Geld zusätzlich zum Kaufpreis bereit und beachten Sie die im Bescheid genannte Zahlungsfrist.
Nicht mit der Grundsteuer verwechseln
Die Grunderwerbsteuer betrifft den Erwerb. Die Grundsteuer ist eine wiederkehrende Belastung des Grundstücks. Sonderfälle und steuerliche Gestaltung sollten Sie mit einem Steuerberater klären.