Aktuelles

Hier gelangen Sie zu unserem monatlichen Newsletter mit allerlei Neuigkeiten aus dem Immobilienmarkt sowie hilfreichen Tipps rund um die Immobilie.

Was erwartet Immobilienbesitzer im neuen Jahr 2024?

2024 hat einschneidende Änderungen im Gepäck. Man kann es eigentlich in einem Satz resümieren: Fast alles wird teurer. Unter anderem stehen Themen wie die Abschaffung der Energiepreisbremse, die CO2-Steuer-Erhöhung, das umfangreiche Gebäudeenergiegesetz und die Heizungsförderung an. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Haustierhaltung in der Mietwohnung

Hund, Katze, Maus – was ist erlaubt? Kleintiere wie Hasen, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Fische, dürfen generell nicht verboten werden. Sie stören keine Nachbarn und beschädigen die Wohnung nicht. Ausnahmen kann es bei Ratten, Frettchen oder Ziervögeln geben. Mini-Hunde in Meerschweinchen-Größe sind wie Kleintiere zu behandeln. Hunde und Katzen dürfen generell ebenfalls nicht verboten werden, allerdings…

Heizungspläne der Bundesregierung

Die Heizungspläne der Bundesregierung haben Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Als Immobilienmakler spüren wir bereits einen deutlichen Rückgang der Nachfrage bei älteren unsanierten Häusern.

Immobilienmarkt vor großen Herausforderungen – was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Der Immobilienmarkt hat sich vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt gedreht. Die Kaufpreise, welche im Internet beworben werden, stimmen häufig nicht mehr. Die tatsächlichen, notariell beurkundeten Kaufpreise liegen im Schnitt 19,5 % unter dem Vorjahresniveau.

Corona und der Immobilienmarkt

Wer seine Immobilie verkaufen will, erwischt eine gute Zeit: Die Preise und die Nachfrage sind hoch. Auch während der Pandemie sind Verkäufe problemlos durchführbar. Gerade jetzt sollte man einen Makler hinzuziehen, der bestens vernetzt und mit den Hygiene-Anforderungen vertraut ist.

Neuregelung der Maklerprovision

Ab Ende des Jahres 2020 wird die Bezahlung des Maklers, seine Provision, gesetzlich geregelt. Damit gelten in ganz Deutschland einheitliche Regeln. Der Immobilienkäufer darf dann keinen höheren Provisionsanteil bezahlen als der Verkäufer. Warum verkaufswil- lige Eigentümer dennoch davon profitieren.

Immo Aktuell

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Bestellerprinzip

Seit dem 01. Juni 2015 gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“. Das Gesetz schreibt vor: Die Provision – lediglich bei der Vermietung – zahlt derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt hat.