Haustierhaltung in der Mietwohnung
Hund, Katze, Maus – was ist erlaubt?
Kleintiere wie Hasen, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Fische, dürfen generell nicht verboten werden. Sie stören keine Nachbarn und beschädigen die Wohnung nicht. Ausnahmen kann es bei Ratten, Frettchen oder Ziervögeln geben. Mini-Hunde in Meerschweinchen-Größe sind wie Kleintiere zu behandeln.
Hunde und Katzen dürfen generell ebenfalls nicht verboten werden, allerdings muss auf Nachbarn Rücksicht genommen werden. Im Zweifel wird entschieden, wessen Bedürfnis schwerwiegender ist: Mieter mit Haustierwunsch oder Nachbar, der sich gestört fühlt.
Bei exotischen oder gefährlichen Haustieren wie Vogelspinnen, Reptilien, Schlangen und sogenannten Listenhunden benötigen Mieter das Einverständnis des Vermieters, sowie eine Halteerlaubnis.
Regelung im Mietvertrag
„Haustiere erlaubt“: Mit dieser Klausel ist die Tierhaltung üblicher Haustiere erlaubt. Das betrifft Kleintiere, Hunde und Katzen.
„Hund und Katze nur mit Zustimmung des Vermieters“: Diese Klausel ist möglich und sollte von den Mietern eingehalten werden. Eine Ablehnung des Vermieters bedarf einem sachlichen Grund.
„Haustiere verboten“: Diese Klausel ist unwirksam, da eine Benachteiligung stattfindet und individuelle Fälle nicht berücksichtigt werden.
„Nichts“: Steht im Mietvertrag nichts über Tierhaltung, müssen die Interessen gegeneinander abgewogen werden.
Quelle: ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung