RE/MAX Waldshut-Tiengen

Wer zahlt bei der Mietvermittlung?

Bei der Vermittlung von Wohnraum gelten besondere Regeln zum Schutz Wohnungssuchender. Eine Provision lässt sich nicht beliebig vom Vermieter auf den Mieter verlagern.

Auftrag des Vermieters

Beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung seiner Wohnung, trägt er grundsätzlich die vereinbarten Vermittlungskosten.

Suchauftrag eines Mietinteressenten

Eine Vergütung durch Wohnungssuchende kommt nur unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Ein bloßer Suchauftrag oder eine bereits vorhandene Wohnungsanzeige reicht dafür nicht automatisch aus.

Vorab Klarheit schaffen

Leistung, Auftraggeber und Vergütung sollten vor Beginn verständlich vereinbart werden. Für Gewerbemietverhältnisse gelten nicht automatisch dieselben Wohnraumregeln.

Persönlich beraten lassen

Mehr RE/MAX Service

Grundsteuer

Ob dieses bebaut oder unbebaut ist, spielt dabei keine Rolle. Generell unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A (agrarisch) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B (baulich) für bebaute und bebaubare Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer B ist von Grund zu Grund unterschiedlich und wird in einem Verfahren aus dem Einheitswert, der Grundsteuermesszahl und…