Bieterverfahren

Immer häufiger werden Immobilienangebote nicht mit einem fixen Verkaufspreis sondern im Bieterverfahren mit einem Startpreis angeboten. Aber was genau versteckt sich dahinter?

Beim Bieterverfahren wird der endgültige Kaufpreis, wie der Name schon verrät, im Bieterverfahren gefunden.
Der aufgerufene Startpreis stellt hierbei das Mindestgebot dar. Sie als Interessent haben die Möglichkeit nach der Besichtigung ein schriftliches Gebot abzugeben.

Kaufpreisangebote sind immer schriftlich einzureichen. Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank oder einen Eigenkapitalnachweis in voller Kaufpreishöhe sind Voraussetzung und müssen dem Kaufpreisangebot beigefügt werden. Ein bindender Vertrag kommt jedoch erst mit dem notariellen Kaufvertrag zustande.

Letztendlich bleibt der Eigentümer in seinen Entscheidungen frei. Er kann sich also für den Käufer mit dem höchsten Angebot oder einen Käufer aufgrund von Sympathie entscheiden.

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