Checkliste Energieausweis

Angaben zur Erstellung eines
verbrauchsorientierten Energieausweises

 

In dieser Checkliste erfahren Sie:

  • Was ein Energieausweis ist.
  • Für wen der Energieausweis Pflicht ist.
  • Angaben für den verbrauchsorientierten Energieausweis.
Checkliste RE/MAX Energieausweis
Energieausweis RE/MAX Waldshut-Tiengen

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist (mit Ausnahmen) auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorzulegen.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist (mit Ausnahmen) auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorzulegen.

Die neue Energieeinsparverordnung ist seit dem 01. Mai 2014 in Kraft. Wenn nun der Energieausweis nicht vorgelegt werden kann, drohen Bußgelder bis zu €15.000.–! Dieser Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und beim Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages übergeben werden.

 

Dieser ist übrigens 10 Jahre gültig und wird immer dann benötigt, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, können Sie diesen bei der Hausverwaltung anfordern.

Grundstücke und denkmalgeschützte Immobilien benötigen keinen Energieausweis.


Der Bedarfsausweis

Bei dieser Variante wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein aufwändiges Gutachten ermittelt. Dieses wird von dafür zugelassenen Energieberatern erstellt. Die baulichen Aspekte wie Heizungsanlage, Fenster und Dämmung finden Berücksichtigung. Es werden Sanierungsvorschläge unterbreitet. Ein solcher Bedarfsausweis kostet in der Regel zwischen €350.– bis €500.–.


Der Verbrauchsausweis
Einfacher und kostengünstiger ist ein Verbrauchsausweis, dieser ist bereits für €50.– bis €150.– zu haben. Dabei wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre für die Berechnung zugrunde gelegt.

Wichtiger Hinweis
Ab dem 01.05.2014 müssen Anbieter bei jedem Inserat (auch im Internet) die entsprechenden Kennziffern aus dem Energieausweis hinterlegen. Private Anbieter haben hier noch eine „Schonfrist“ von einem Jahr.

Übrigens übernimmt RE/MAX die Kosten des Energieausweises bei Abschluss eines Alleinauftrages.

Die Checkliste enthält eine Auflistung über die Angaben, welche Sie zur Erstellung eines verbrauchsorientieren Energieausweises benötigen.

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