Unterlagen für den Verkauf
Unterlagen für den Verkauf
In dieser Checkliste erfahren Sie
- Welche Dokumente Sie für den Verkauf benötigen.
- Wo Sie die notwendigen Unterlagen anfordern können.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Vermittlung Ihrer Wohnimmobilie.
FREIE EIGENTUMSWOHNUNGEN
- Grundriss bestenfalls bemaßt
- Grundschuld-Brief sofern vorhanden u./o. deren
- Löschungsbewilligung sofern vorhanden
- Löschungsbestätigung der Grundschuld sofern Darlehen getilgt u. diese gelöscht wurde
- Wohnflächenberechnung
- Versammlungsprotokolle die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Teilungserklärung sowie ggf. alle nachträglichen Änderungen
- Wirtschaftspläne der vorige und der neuste
- Die letzen zwei Wohngeldabrechnungen
- Energieausweis (Dieser ist seit 2014 Pflicht und muss bei jeder Wohnungsbesichtigung ausgehangen und an den Käufer übergeben werden.)
- Grundsteuerbescheid
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
- Wohngebäude- und Feuerkassenversicherungsschein
- Angabe zur Höhe der momentanen Instandhaltungsrücklage
- Grundbuchauszug
- Ihr damaliger Kaufvertrag die ersten 3 Seiten
- Sofern die Immobilie noch finanziert ist: Angabe zur Höhe des Restdarlehens und zur Höhe der ggf. von Ihnen zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung (Kopie 1. Seite Bankvertrag)
- Personalausweiskopie Vorder- und Rückseite des Eigentümers (wird seitens des Gesetzgebers gefordert aufgrund Geldwäschegesetz)
- Persönliche Steueridentifikationsnummer wird für den Kaufvertrag benötigt
- Wenn Erbpacht, dann Erbpachtvertrag
BEI VERMIETETEN EIGENTUMSWOHNUNGEN
zusätzlich zu den Unterlagen oben
- Aktueller Mietvertrag
- Letztes Mieterhöhungsschreiben
UNTERLAGEN BEI HÄUSERN
- Grundriss bestenfalls bemaßt
- Grundschuld-Brief sofern vorhanden
- Löschungsbewilligung der Grundschuld sofern Darlehen bereits getilgt
- Grundstücksgröße exakt
- Wohnflächenberechnung
- Wohngebäudeversicherungsschein
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
- Baulastenverzeichnis (nicht älter als 6 Monate)
- Energieausweis (Dieser ist seit 2014 Pflicht und muss bei jeder Wohnungsbesichtigung ausgehangen und an den Käufer übergeben werden. Falls noch nicht vorhanden, bitte die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre parat halten.)
- Grundsteuerbescheid
- Höhe der momentanen Gesamtbewirtschaftungskosten Auflistung z.B. Versicherungen, Grundsteuer, Wasser- und Sielkosten, etc.
- Berechnung des umbauten Raumes
- Angaben zu Sanierungs-/Modernisierungsaufwand Heizung, Dach, Fenster, etc. + Auflistung was in den letzten Jahren gemacht worden ist
- Teilungserklärung sowie ggf. alle nachträglichen Änderungen, sofern das Gst. nach WEG geteilt ist
- Ihr damaliger Kaufvertrag die ersten 3 Seiten
- Sofern die Immobilie noch finanziert ist: Angabe zur Höhe des Restdarlehens und zur Höhe der ggf. von Ihnen zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung (Kopie 1. Seite Bankvertrag)
- Wenn Erbpacht, dann Erbpachtvertrag
- Personalausweiskopie Vorder- und Rückseite des Eigentümers (wird seitens des Gesetzgebers gefordert aufgrund Geldwäschegesetz)
- Persönliche Steueridentifikationsnummer wird für den Kaufvertrag benötigt
Wichtiger Hinweis:
Sollten die Unterlagen von Ihnen nicht vollständig geliefert werden können, weil Sie Ihnen nicht vorliegen, würden wir in Ihrem Auftrag (Vollmacht notwendig) alle fehlenden Verkaufsunterlagen bei der Hausverwaltung einholen.
Unterlagen die Sie und die Hausverwaltung nicht haben, aber möglicherweise in der Bauakte beim technischen Rathaus gefunden werden können, werden durch uns eingeholt.