Grunderwerbsteuer

Bei einem Immobilienkauf kommen neben dem Kaufpreis der Immobilie einige Kaufnebenkosten hinzu, darunter auch die Grunderwerbsteuer.

Generell wird die Rechnung des Finanzamtes bei Kaufverträgen von Grundstücken oder Immobilien, aber unter anderen auch bei Grundstücksteilungen oder Überlassungen, fällig.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer:

Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer wird anhand des beglaubigten Kaufpreises und des Grunderwerbsteuersatzes errechnet. In Baden-Württemberg liegt der Satz derzeit bei 5%. Übrigens ist eine Mitfinanzierung der Grundsteuer von der Bank nicht möglich.

Der Grunderwerbsteuerbescheid wird unmittelbar nach dem Kaufvertrag mit einer Frist von vier Wochen vom Finanzamt zugestellt. Erst nach der Bezahlung erhalten Sie dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung um die Eigentums-Eintragung im Grundbuch zu veranlassen.

Befreit von der Grunderwerbsteuer sind Erbschaften, Schenkungen, sowie Verkäufe unter Verwandten ersten Grades bzw. zwischen Ehepartnern.

Es besteht die Möglichkeit die Grunderwerbsteuer zu reduzieren.

  • Bei Bestandsimmobilien kann beispielsweise bewegliches Inventar (z.B. eine Einbauküche, eine Sauna oder ein Kamin) separat im Kaufpreis ausgewiesen werden. Das Finanzamt zieht diesen Wert vom Kaufpreis ab und verringert somit die Bemessungsgrundlage. Bedenken Sie jedoch, das Inventar realistisch anzusetzen, denn das Finanzamt kann Belege einfordern.
  • Bei Neubauimmobilien können sich Käufer vertraglich zu Eigenleistungen verpflichten. Außerdem ist es unter Umständen sinnvoll, für den Grundstückskauf und die Bauleistung zwei verschiedene Verträge abzuschließen.
  • Bei Eigentumswohnungen macht es Sinn, den Anteil der Instandhaltungsrücklage gesondert auszuweisen.

Tipp: Sprechen Sie vorab mit einem Steuerberater oder Ihrer Bank über passende Optionen!

 

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Der Text wurde selbst formuliert, die Angaben wurden aus dem Immowelt Ratgeber entnommen.