Wer zahlt bei der Mietvermittlung?
Bei der Vermittlung von Wohnraum gelten besondere Regeln zum Schutz Wohnungssuchender. Eine Provision lässt sich nicht beliebig vom Vermieter auf den Mieter verlagern.
Auftrag des Vermieters
Beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung seiner Wohnung, trägt er grundsätzlich die vereinbarten Vermittlungskosten.
Suchauftrag eines Mietinteressenten
Eine Vergütung durch Wohnungssuchende kommt nur unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Ein bloßer Suchauftrag oder eine bereits vorhandene Wohnungsanzeige reicht dafür nicht automatisch aus.
Vorab Klarheit schaffen
Leistung, Auftraggeber und Vergütung sollten vor Beginn verständlich vereinbart werden. Für Gewerbemietverhältnisse gelten nicht automatisch dieselben Wohnraumregeln.